37 JAHRE ERFAHRUNG  VON O&W RECHTSANWÄLTE

RECHTSANWALT
ZOLL-STRAFRECHT

Wird gegen Sie oder Ihr Unternehmen wegen eines Zolldelikts ermittelt?

Ich bin seit 10 Jahren Rechtsanwalt und auf das Zollstrafrecht und Zollrecht spezialisiert. Ich berate und vertrete Sie in Steuerstrafverfahren und Zollverfahren.

Sie suchen einen erfahrenen Anwalt, der sich nicht nur mit Strafrecht, sondern auch den Feinheiten des Zolls auskennt, um Ihre Rechte und Interessen zu schützen.

Kontaktieren Sie mich noch heute für eine kostenlose Beratung, um Ihren Fall zu besprechen.

Ihr Dr. Tristan Wegner

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O&W ist bekannt aus

Wir wissen wie der Zoll "tickt"

Verteidigung in zollstrafrechtlichen Angelegenheiten setzt voraus, dass man so denken kann wie ein Zollfahnder. Rechtsanwalt Dr. Wegner war in seiner Ausbildung bei der Zollfahndung und kenn die Denkweise der Zöllner genau. Davon könne Sie heute profitieren.

Schutz vor Strafen und Bußgeldern

Strafen und Bußgelder können bis zu 10 Jahren Haftstrafe oder 1 Mio. Euro Bußgeld sein. Davor schützen wir Sie.

Abwehr von Zollnachzahlungen

Oft geht ein Zollstrafverfahren mit Nachzahlungen einher. Wir wehren Forderungen des Hauptzollamts effektiv ab.

36 Jahre Erfahrung Zollstrafrecht

Unsere Anwälte für Zollrecht und Zollstrafrecht arbeiten seit mehr als 36 Jahren auf diesem Spezialgebiet und wissen wie der Zoll tickt.

Unser Team von Anwälten für
Zollstrafrecht und Zollrecht

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Dr. Tristan Wegner
Fachanwalt Transport-/Speditionsrecht
  • Rechtsanwalt in Hamburg seit 2013

  • Spezialisiert auf Zollrecht und Zollstrafrecht

  • Hat während der Ausbildung bei der Zollfahndung gearbeitet

Anton Schmoll
Rechtsanwalt
  • Rechtsanwalt in Hamburg seit 2016

  • Spezialisiert auf Zollrecht und Zollstrafrecht

  • Hat bereits beim Hauptzollamt Hamburg und dem Zollsenat des Finanzgerichts gearbeitet

Ronald Wegner
Rechtsanwalt
  • Rechtsanwalt in Hamburg  1982 - 2019

  • Fokus internationales Wirtschaftsrecht

  • Gründungspartner O&W Rechtsanwälte

FAQ Zollstrafrecht

Welche Strafen drohen im Zollrecht?
Kann jeder Anwalt Zollstrafrecht machen?
Wann sollte man eine Selbstanzeige abgeben?
Welche Risiken drohen Unternehmen?
Wie sind die Erfolgsaussichten im Zollstrafrecht?
Wie viele Verfahren haben Sie bereits begleitet?

Unsere Beratung verschafft Sicherheit

Die Beratung unserer Anwälte gibt Ihnen die Sicherheit zu wissen, wie Sie sich verhalten müssen.

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Beratungsfelder im Zollstrafrecht

Manche Verstöße begegnen uns in der Praxis sehr häufig. Es handelt sich um unsere Beratungsschwerpunkte.

Wenn Sie bei einem der genannten Fälle Hilfe brauchen, haben wir wahrscheinlich schon diverse vergleichbare Fälle gehabt.

Aber auch in allen anderen Fällen stehen wir mit unserer Expertise aus 36 Jahren gerne zur Verfügung.

Zollhinterziehung

Die Zollhinterziehung wird immer dann strafrechtlich verfolgt, wenn zu wenig Zoll bezahlt wurde. Ab einer Summe von 1 Mio. € (Zoll und EUSt!) drohen Haftstrafen. Diese gilt es zu vermeiden.

Verstöße Russland-Sanktionen

Verstöße gegen Embargos, Sanktionen oder Ausfuhrbeschränkungen sind oft Straftaten. Wir helfen Ihnen hier Fehler zu heilen.

Bußgeld wegen
Ausfuhren

Unsere Anwälte für Zollrecht und Zollstrafrecht arbeiten seit mehr als 36 Jahren auf diesem Spezialgebiet und wissen wie der Zoll tickt.

Hinterziehung von Antidumpingzöllen

Die (bewusste oder versehentliche)Hinterziehung von Antidumpingzoll ist in der Praxis sehr häufig. Wir kennen die Ermittlungsansätze des Zolls genau.

Selbstanzeige

Sie sind unsicher, ob Sie gegen das Zollrecht verstoßen haben? Dann prüfen wir die Möglichkeit einer Selbstanzeige. Das ist Ihr Weg zu ruhigeren Nächten.

Zollprüfungen

Verstöße werden oft bei Zollprüfungen entdeckt. Wir begleiten Zollprüfungen und Außenwirtschaftsprüfungen und kümmern uns um die Nachsorge.

Leistungsspektrum Zollstrafrecht

  • Beratung bei Einleitung eines Steuerstrafverfahrens durch die Zollfahndung
  • Durchsuchung und Beschlagnahme von Dokumenten und Beweismitteln durch den Zoll
  • Vermögensarrest wegen nachzuzahlender Zollabgaben
  • Begleitung bei Vernehmung durch die Zollfahndung oder das Hauptzollamt
  • Selbstanzeige wegen festgestellter Verstöße im Zollrecht
  • Verteidigung gegen Strafbefehl oder Anklage in Zollsachen
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Zollstrafrecht -
Unsere Strafverteidiger werden Sie verteidigen

Sie werden eines Zollvergehens beschuldigt und wissen nicht, an wen Sie sich wenden sollen.

Die Ermittlungsbehörden sind hinter Ihnen her und Sie brauchen einen Strafverteidiger, der das Zollrecht bestens kennt.

Wir werden Sie während der gesamten Ermittlungen, des Strafverfahrens und des Besteuerungsverfahrens vertreten.

Unser Team verfügt über mehr als 36 Jahre Erfahrung in der Verteidigung von Mandanten gegen die Strafverfolgungsbehörden in Zollstrafverfahren.

Das Zollstrafrecht ist ein komplexes Gebiet. Deshalb brauchen Sie eine erfahrene Anwaltskanzlei an Ihrer Seite, die bei jedem Schritt für Ihre Rechte kämpft.

Mit unserer Expertise in diesem Bereich können wir sicherstellen, dass Sie die bestmögliche Verteidigung gegen die gegen Sie erhobenen Vorwürfe erhalten.

Gemeinsam werden wir dafür sorgen, dass Sie wieder ruhig schlafen können.

Oder anrufen unter 040 / 3696150
ABC-Str. 21 | 20354 Hamburg | +49 40 369615-0 | owlaw.de

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